Es ist wohl zu hinterfragen ob es gut ist bereits kurz nach der konstituierenden Gemeinderatsitzung in einem Blog Aussagen abzugeben, in denen man dem neu gewählten Bürgermeister und den überwiegenden Teil der Mandatare vor den Kopf stößt.
Es trägt auch nicht dazu bei Vertrauen aufzubauen und ein gutes Miteinander zu fördern.

Anwesenheitspflicht der gewählten Mandatare

Es ist richtig, dass bei der ersten Gemeinderatsitzung alle gewählten Mandatare anwesend sein müssen § 75 (1) TGWO. Aber wenn eine Verzichtserklärung vorliegt, die auch bereits in Kraft ist, ist es nicht notwendig, dass er/sie bei der konstituierenden Sitzung anwesend sein muss.

Verzicht auf das Amt des Gemeinderates

Wenn ein gewählter Mandatar sein Amt nicht annimmt, ist das seine persönliche Entscheidung, die zu akzeptieren ist. Er/Sie muss sich an die geltenden gesetzlichen Regeln und die damit verbundenen Fristen halten. Was eindeutig der Fall war.
Eingegangen ist die Verzichtserklärung am 04.03.2022. In Kraft tritt die Verzichtserklärung laut § 26 (4) TGO innerhalb einer Woche.
Somit ist klar, dass die gewählte Mandatarin auch nicht an der konstituierenden Gemeinderatsitzung teilnehmen muss.

Es gab von der Liste „Schwendau lebenswert“ den Einwand, dass einer der Anwesende Mandatare nicht stimmberechtigt sei. Dies hätte man durch ein Telefonat vorab mit Herrn Dr. Wieser in Erfahrung bringen können. Eine schriftlicher Nachweis fehlte aber. Es konnte nicht abgeklärt werden ob diese Aussage zutreffend ist (telefonische Nachfrage durch Bürgermeister Hauser blieb unbeantwortet, da nicht erreichbar). Aufgrund der Aufgeworfenen Frage konnte nicht mit der Sitzung fortgefahren werden.

Ein vertagen der Sitzung war die einzig richtige Entscheidung. Das ist in der Tiroler Gemeindeordnung auch so geregelt § 38 (3) und §43 (3,e). Das hat auch nichts mit davonlaufen zu tun.

Sachverhalte zu hinterfragen ist wichtig und richtig. Damit rechtens gehandelt wird. Hierbei ging es aber nicht um Recht, sondern um den eigenen Vorteil. Es sollte durch den Ausschluss oder der Nichtteilnahme des neu gewählten Mandatars die bevorstehende Abstimmung in eine Richtung gelenkt werden, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Dieses Vorgehen ist sehr fragwürdig.

Man kann nicht in einer konstituierenden Sitzung eine Abstimmung durchführen, wenn Fragen aufgeworfen werden, die die Rechtmäßigkeit der Teilnahme eines Mandatars betreffen. Daher war die Vertagung der Sitzung der einzige richtige Schritt.

Wäre es wirklich richtig gewesen die konstituierende Sitzung mit einem freien Sitz durchzuführen? Wäre das fair?

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